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Einstellung der Vollstreckung von Bußgeldern
Überraschung für deutsche Urlauber in Italien

Pompeji setzt eine Obergrenze für Touristen ein

19.09.2024 – Deutsche und Österreicher, die in Italien einen Strafzettel erhalten haben, gibt es nun Grund zur Entspannung: Die Vollstreckung der Geldbußen wurde ausgesetzt.

Für viele Deutsche und Österreicher sind die schönsten Wochen des Jahres am liebsten in Bella Italia. Hier locken schönes Wetter, köstliches Essen, Strände, Berge und eine Fülle historischer Sehenswürdigkeiten, die die Menschen aus den Alpenregionen immer wieder an die Adria oder die Riviera ziehen.

Strafzettel-Abkommen regelt Austausch der Halterdaten – Doch Italien bleibt vorerst außen vor.

Ein Ausflug mit dem Auto in malerische Altstädte oder zu beliebten Stränden kann jedoch schnell mit einem Knöllchen enden, sei es durch Überziehen der Parkzeit oder das Übersehen eines Tempolimits. Bislang waren die Italiener in der Lage, die Geldbußen auch im benachbarten Ausland einzutreiben – und vice versa. So profitierte beispielsweise eine kleine Gemeinde in den Dolomiten von einer Radarkamera an einer Passstraße, die ihr Millionen einbrachte.

Die meisten europäischen Staaten haben Abkommen unterzeichnet, die es ermöglichen, Verkehrsverstöße auch im Ausland zu ahnden. Seit dem 7. März 2016 konnten in Italien verhängte Geldbußen ab 70 Euro auch in Deutschland zwangsweise eingetrieben werden, was auf einem EU-Rahmenbeschluss basiert.

Daher erhielten viele Autofahrer aus Deutschland und Österreich ihre Bußgeldbescheide nach Hause geschickt, wenn sie in Italien geblitzt wurden oder ein Knöllchen wegen eines Parkverstoßes bekamen.

Um die Daten der Fahrzeughalter zu ermitteln, sind fast alle europäischen Länder an das European Car and Driving Licence Information System (EUCARIS) angeschlossen, das einen Austausch dieser Daten ermöglicht. Die Knöllchen waren somit vollstreckbar. Wer nicht zahlte, musste mit dem Gerichtsvollzieher rechnen.

Südtiroler Gemeinde bleibt auf 4000 Strafzetteln sitzen

Doch seit einigen Monaten werden keine Strafzettel mehr über die Alpen verschickt. Der Grund dafür ist, dass Deutschland, Österreich und auch die Niederlande Italien den Zugang zur EUCARIS-Datenbank verweigern.

Dies bedeutet, dass die Behörden des Urlaubslandes derzeit einfach nicht die Adresse des Fahrzeughalters erhalten können, dessen Fahrzeug den Verstoß begangen hat.

In jedem Fall bleiben die italienischen Behörden momentan auf ihren Knöllchen für Touristen sitzen. Laut der Parlamentsabgeordneten Julia Unterberger von der christdemokratischen SVP summieren sich in Meran in Südtirol über 4000 nicht vollstreckbare Bußgeldbescheide auf mehr als 230.000 Euro. Das Problem dabei ist, dass diese innerhalb von 365 Tagen zugestellt werden müssen.

In einer Fragestunde im Parlament in Rom sprach Verkehrsminister Matteo Salvini kürzlich von „technischen Problemen“, wie Unterberger gegenüber suedtirolnews.it berichtete.

Unterberger äußerte ihren Unmut: „Das ist nicht nur eine Diskriminierung der italienischen Autofahrer, denen jedes Vergehen sofort angelastet wird, sondern auch ein Verlust an Einnahmen für die Gemeinden.“ Zudem seien auch Autovermieter kaum bereit, Daten an die Behörden weiterzugeben, da sie von der Haftung befreit seien.

Die Ursache für die italienische „Knöllchen-Amnestie“ für Ausländer ist noch unklar.

Warum Italien keine Daten von seinen Nachbarn erhält, bleibt unklar. Das Kraftfahrt-Bundesamt in Flensburg konnte auf eine Anfrage nach den Gründen gegenüber IPPEN.MEDIA nicht zeitnah antworten.

Fest steht jedoch: „Nach italienischem Recht haften Halter und Fahrer gemeinsam“, erklärt der ADAC. „Wenn also der Fahrer nicht bekannt ist, muss der Halter – bei Mietfahrzeugen also der Mieter – die Geldbuße bezahlen.“ Bei Verstößen, die durch automatische Verkehrsüberwachung erfasst werden, erhält jedoch der Halter oder die Halterin den Bußgeldbescheid per Post – was zurzeit aber nicht funktioniert. In Deutschland haftet grundsätzlich nur der Fahrer bei Verkehrsverstößen.

Bei Mängeln am Fahrzeug oder beim Falschparken kann jedoch laut bussgeldkatalog.org durchaus eine Halterhaftung bestehen.

Obwohl Italien derzeit Blitz- oder Falschparkverstöße nicht in Deutschland oder Österreich vollstrecken kann, gilt laut ADAC zu beachten: „Bei Feststellung eines Verstoßes vor Ort fordert die Polizei die Geldbuße direkt vom Fahrer oder der Fahrerin ein.“ Wenn diese nicht sofort bezahlt wird, müssen ausländische Fahrer normalerweise einen Geldbetrag als Sicherheitsleistung hinterlegen. Das Fahrzeug kann bis zur Zahlung dieser Kaution beschlagnahmt werden.

Italiens Verkehrsminister Salvini verspricht Abhilfe – das hatte er bereits früher getan.

Minister Salvini versprach im Parlament während der Fragestunde, die italienischen Gesetze so zu ändern, dass bald wieder Strafzettel ins Ausland verschickt werden können. Dies hatte er jedoch bereits vor einigen Monaten getan – ohne dass die rechte Meloni-Regierung bisher Ergebnisse vorgelegt hat.

Auch in anderen Aspekten zeigt sich der Minister von der rechten Lega-Partei als Freund der Verkehrssünder: Kürzlich gab er vor, dass Blitzer außerhalb geschlossener Ortschaften einen Kilometer vorher mit einem Schild angekündigt werden müssen und innerorts 200 Meter vorher.

Im Frühjahr hatte ein mysteriöser Unbekannter mit dem Spitznamen „Fleximan“ in Italien reihenweise Radarkameras beschädigt. Im Trentino gab es Verdachtsfälle eines manipulierten Blitzgerätes, das anscheinend übermäßig aktiv war.