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Italien untersagt Leihmutterschaft nun auch im Ausland

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18.10.2024 – Leihmutterschaften sind in Italien bereits untersagt – nun wurde das Gesetz erweitert. Zukünftig werden auch Italienerinnen und Italiener bestraft, die sich im Ausland dafür entscheiden. Kritiker sehen homosexuelle und unfruchtbare Paare als Betroffene.

In Italien hat das Parlament ein Gesetz verabschiedet, das die Inanspruchnahme von Leihmutterschaften im Ausland unter Strafe stellt. Die teilweise rechtsextreme Koalition rechtfertigt das Verbot mit dem Ziel, die traditionelle Familie zu schützen. Ministerpräsidentin Giorgia Meloni äußerte nach der Abstimmung auf dem Onlinedienst X: „Der Gesetzentwurf, der die Vermietung von Gebärmuttern kriminalisiert, ist endlich Gesetz.“

Kritiker hingegen argumentieren, dass homosexuellen und unfruchtbaren Paaren die Möglichkeit genommen wird, Kinder zu bekommen. Menschenrechtsorganisationen verurteilten das Gesetz als „mittelalterlich“.

Beide Kammern haben dem Gesetz zugestimmt

In Italien sind Leihmutterschaften bereits illegal. Die Koalition unter Meloni beabsichtigt jedoch, auch Italienerinnen und Italiener zu bestrafen, die in Ländern eine Leihmutterschaft suchen, in denen dies legal ist.

Der Senat hat den entsprechenden Gesetzentwurf nun mit 84 zu 58 Stimmen angenommen. Das Abgeordnetenhaus, die andere Kammer des Parlaments, hatte bereits zugestimmt.

Damit wird ein Gesetz aus dem Jahr 2004 erweitert, das Menschen, die in Italien an einer Leihmutterschaft beteiligt sind, mit bis zu zwei Jahren Gefängnis und einer Geldstrafe von bis zu einer Million Euro bedroht.

Ein Verbot gilt auch in Deutschland

Bei einer Leihmutterschaft trägt eine Frau für sogenannte Wunscheltern ein Kind aus und übergibt es ihnen nach der Geburt. In Deutschland ist Leihmutterschaft wie in vielen anderen Ländern verboten. Auch die Vermittlung ist in Deutschland strafbar.

In einigen Ländern hingegen ist Leihmutterschaft teilweise unter bestimmten Auflagen erlaubt. Wunscheltern suchen daher oft im Ausland nach Möglichkeiten.